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§ 57a Begutachtung („Pickerl“): Ihre gesetzliche Pflicht mit maximalem Kundennutzen in Haid / Ansfelden verbinden
Die regelmäßig vorgeschriebene § 57a Begutachtung – in Österreich vollkommen zu Recht als „Pickerl“ bekannt – ist für jeden Fahrzeughalter ein fester Bestandteil des Autofahrerlebens. Was auf den ersten Blick wie eine reine gesetzliche Verpflichtung wirkt, ist in Wahrheit Ihre persönliche Garantie für ein sicheres, betriebsbereites und finanziell geschütztes Fahrzeug.
Ein fachgerecht durchgeführtes Pickerl schützt Sie nicht nur vor Strafen und Rechtsfolgen, sondern bewahrt Sie vor unentdeckten Mängeln, die im Alltagsverkehr lebensgefährlich oder extrem teuer werden können.
Gesetzlicher Rahmen & Rechtsgrundlage: Das sagt das Gesetz
Die rechtliche Basis für das Pickerl bildet der § 57a des Kraftfahrzeuggesetzes (KFG 1967) in Verbindung mit der Prüf- und Begutachtungsstellen-Verordnung (PBV). Der Gesetzgeber schreibt hierbei exakt vor, in welchen Intervallen und nach welchen Kriterien ein Fahrzeug auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie auf seine Umweltverträglichkeit überprüft werden muss.
1. Das Begutachtungsintervall: Die 3-2-1-Regel
Für PKW, Kombis und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gilt in Österreich das bewährte 3-2-1-Intervall:
- 3 Jahre nach der Erstzulassung steht die allererste Begutachtung an.
- 2 Jahre nach der ersten Überprüfung folgt die zweite Begutachtung.
- 1 Jahr: Danach muss das Fahrzeug jährlich zur § 57a Überprüfung.
(Hinweis: Für Taxis, LKW, Busse und manche Spezialfahrzeuge gilt ab der Erstzulassung ein jährliches Prüfintervall.)
2. Der gesetzliche Toleranzzeitraum
Um Fahrzeughaltern ausreichend Flexibilität bei der Terminvergabe zu bieten, gewährt der Gesetzgeber gemäß § 57a KFG einen genauen Toleranzrahmen von insgesamt 6 Monaten:
- 1 Monat vor dem auf der Plakette eingestanzten Monat (Fälligkeitsmonat).
- Der Fälligkeitsmonat selbst.
- 4 Monate nach dem Fälligkeitsmonat.
-
Wichtiger Sicherheitshinweis: Der Toleranzzeitraum gilt grundsätzlich im österreichischen Bundesgebiet. Bei Fahrten ins Ausland (insbesondere in Nachbarländer wie Kroatien, Tschechien, Slowenien oder Ungarn) kann ein überschrittenes Fälligkeitsdatum trotz Toleranz zu saftigen Strafen führen. Es wird daher dringend empfohlen, das Pickerl vor Auslandsreisen fristgerecht zu erneuern.
Ihr konkreter Kundennutzen: Mehr als nur eine Plakette
Die § 57a Begutachtung ist kein lästiger Pflichttermin, sondern eine fundierte 360-Grad-Sicherheitsanalyse Ihres Autos. Durch die Trennung von objektiver Prüfung und transparenter Zustandsbewertung ziehen Sie direkte Vorteile aus jedem Termin:
1. Höchste Verkehrssicherheit für Sie und Ihre Familie
Bei der Prüfung werden sämtliche sicherheitsrelevanten Baugruppen Ihres Fahrzeugs von zertifizierten Prüftechnikern auf Herz und Nieren getestet. Ob Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk oder Beleuchtung – Sie erhalten die absolute Gewissheit, dass Ihr Auto in kritischen Situationen voll funktionsfähig ist und Sie sicher an Ihr Ziel bringt.
2. Vermeidung von saftigen Strafen und Vormerkungen
Das Fahren ohne gültiges Pickerl bzw. mit abgelaufener Toleranzfrist stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Die Strafrahmen reichen hierbei theoretisch von mehreren hundert bis zu 5.000 Euro. Zudem schützt Sie ein gültiges Pickerl vor organenmandatierten Anhaltungen und zeitaufwendigen Kontrollen durch die Exekutive.
3. Voller Versicherungsschutz im Schadensfall
Ein oft unterschätzter Punkt ist das Thema Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden und das Fahrzeug schwere technische Mängel aufweist, die durch ein rechtzeitiges Pickerl entdeckt worden wären, kann die Versicherung Regressansprüche stellen oder die Leistung verweigern. Eine gültige Begutachtung belegt, dass sich Ihr Fahrzeug in einem vorschriftsmäßigen Zustand befand.
4. Früherkennung von Verschleiß (Kostenersparnis)
Im Rahmen des Gutachtens werden Mängel in verschiedene Kategorien eingestuft:
- Leichte Mängel (LM): Mängel, die noch keine Gefahr darstellen, aber beobachtet werden sollten.
- Schwere Mängel (SM): Mängel, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und vor Erteilung der Plakette behoben werden müssen.
- Gefahr im Verzug (GV): Mängel mit unmittelbarer Gefährdung – das Fahrzeug darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen.
Der große Nutzen für Sie: Leichte Mängel weisen Sie frühzeitig auf angehende Probleme hin. Sie können Reparaturen vorausschauend planen, bevor teure Folgeschäden an Folgebaugruppen entstehen.
Was wird bei der § 57a Begutachtung genau geprüft?
Die Prüfung erfolgt streng nach einem österreichweit einheitlichen Prüfkatalog. Zu den zentralen Prüfbereichen gehören:
Prüfbereich
Gesetzliche Prüfpunkte & Details
Ihr persönlicher Nutzen
Bremseinrichtungen
Zustand und Wirkung von Betriebs- und Feststellbremse, Bremsscheiben, Beläge, Leitungen und Bremsflüssigkeit.
Verlässliche Verzögerung und minimale Bremswege in Notsituationen.
Lenkung & Fahrwerk
Spiel der Lenkung, Spurstangenköpfe, Radaufhängung, Stoßdämpfer und Federung.
Prachtvolles Spurverhalten, stabile Kurvenlage und voller Kontakt zur Straße.
Sichtverhältnisse
Windschutzscheibe (Steinschläge im Sichtfeld), Scheibenwischer, Spiegel.
Perfekte Sicht bei Regen, Nacht und schwierigen Lichtverhältnissen.
Beleuchtung & Elektronik
Scheinwerfer, Bremsleuchten, Blinker, Warnblinkanlage, Batterie und Fehlerspeicher.
Sehen und gesehen werden – Schutz vor Missverständnissen im Straßenverkehr.
Achsen, Räder, Reifen
Profiltiefe (gesetzlich mind. 1,6 mm bei Sommerreifen, 4 mm bei Winterreifen), Reifenzustand, Felgen.
Optimale Haftung bei Nässe und Schutz vor Aquaplaning.
Umweltgerechtheit
Abgasuntersuchung (Abgassonderuntersuchung / EOBD), Lärmentwicklung, Dichtheit von Motor und Getriebe (Ölverlust).
Niedriger Verbrauch, Einhaltung von Umweltstandards und saubere Umwelt.
Karosserie & Fahrgestell
Tragende Teile auf Durchrostung, Stoßfänger, Unterboden, Türschlösser.
Maximale Stabilität der Fahrgastzelle bei einem eventuellen Aufprall.
Transparent & Verlässlich: Das Gutachten als Ihr Nachweis
Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie das offizielle § 57a Gutachten in gedruckter oder digitaler Form. Dieses Dokument fasst das Gesamtergebnis transparent zusammen und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Auflagen erfüllt.
Das sollten Sie zur Begutachtung mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung (Typenschein bzw. Zulassungsschein Teil I).
- Bei getunten oder umgebauten Fahrzeugen: Entsprechende Genehmigungsdokumente oder ABEs.
Fazit: Mit Sicherheit gut unterwegs
Die § 57a Begutachtung ist Ihr verlässlicher Kompass für Fahrzeugsicherheit und Rechtssicherheit. Sie schützt Ihr Leben, Ihren Geldbeutel und bewahrt Sie vor bösen Überraschungen im Straßenverkehr.
Planen Sie vorausschauend: Überprüfen Sie das Einstell- bzw. Fälligkeitsdatum auf Ihrer Plakette und sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Wunschtermin für das nächste Pickerl bei uns!


